Passive E-Gitarren und E-Bässe, deren Koffer und anderes Zubehör müssen vom unsortierten Hausmüll bzw. Siedlungsabfall getrennt bei Recyclinghöfen oder Wertstoffzentren einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Für Instrumente mit Aktiv-Elektronik, die also mit Batterien oder gar Phnatomspeisung betrieben werden, gelten die Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Geräten auf Basis des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).